Unfall, was tun?

So reagieren Sie richtig!

im Schadensfall oder einem Unfall klug sein . . .

Woran Sie unbedingt denken sollten, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden.

Dokumentation

NOTIEREN SIE das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, sowie die Adressen von möglichen Zeugen, Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten; (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen - bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Zeugen

Sprechen Sie mit möglichen Zeugen am Unfallort, die den Hergang möglicherweise beaobachtet haben. Tauschen Sie Kontaktdaten aus.

Bilder

FOTOGRAFIEREN SIE nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie unbedingt eine Skizze vom Unfallhergang an, die diesen auch sachlich richtig erklärt.

Der Gutachter

Beachten Sie bittte, die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekten Gutachten. Die Qualität des Gutachtens entscheidet maßgeblich über die Möglichkeit der korrekte Ausführung der Reparatur ihres am Unfall beteiligten Fahrzeuges. Das hat natürlich große Auswirkungen auf den Werterhalt.

SOFERN SIE UNVERSCHULDET MIT IHREM FAHRZEUG IN EINEN VERKEHRSUNFALL VERWICKELT WURDEN, SOLLTEN SIE IM EIGENEN INTERESSE UNBEDINGT FOLGENDE PUNKTE BEACHTEN:

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Höhe eines Wertminderungsanspruches wird erst durch ein Gutachten eines KFZ-Sachverständigen ausgewiesen. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können. Einwände des Schädigers, z. B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden. Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

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Unsere Gutachten werden auf der Grundlage aktuellster branchenspezifischer Software erstellt. Dadurch ist ein ständiger Know-How Transfer sichergestellt, der unseren Kunden eine ordnungsmässige und fachgerechte Erstellung eines Gutachten garantiert. Gutachten leiten wir auf elektronischem Wege inklusive aller unfallrelevanten Daten und Fotos zur schnellen Schadenregulierung elektronisch an den jeweiligen Versicherer weiter!

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In einem Schadenfall arbeiten wir eng mit Ihrem Autohaus bzw. der mit der Reparatur des Unfallschadens betrauten Werkstatt zusammen, damit Ihr Unfallschaden schnell und kompetent zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wird. Wir sind bei Versicherungen und in Werkstätten anerkanntes Sachverständigenbüro. Qualifizierte Gutachten durch Fachkompetenz und Sachverstand.Jahrelange Erfahrung im gesamtem Kraftfahrzeugmark.

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